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AUS- UND WEITERBILDUNG

Gaststättenunterrichtung

Wer eine Gaststätte eröffnet und betreibt, benötigt eine Konzession. Sie wird vom zuständigen Ordnungsamt erteilt, wenn Sie lebensmittelrechtliche Kenntnisse nachweisen. Sie erhalten die erforderliche Bescheinigung bei uns nach der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung.

Sie haben Interesse? Kommen Sie zu einem unserer nächsten Termine. (Termine und Anmeldung unter "Externe Links")

Das Anmeldeformular stellen wir Ihnen als Download bereit. Bitte senden Sie es unterschrieben an uns.

Ausführlichere Informationen zur Eröffnung oder Übernahme eines Gaststättengewerbes finden Sie im Download "Eröffnung einer Gaststätte".

DOKUMENT-NR. 1521

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