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AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Arbeitsgebiet:
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen aufgrund ihrer Qualifikation zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Sie arbeiten vorrangig in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz in privaten und öffentlichen Bereichen. Als Dienstleister sind sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen kundenorientiert tätig.

Branchen/Betriebe:
Wach- und Sicherheitsunternehmen. Großbetriebe mit eigenen Wach- und Sicherheitseinrichtungen

Berufliche Qualifikationen:
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein. Sie überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz. Sie überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängel Maßnahmen ein. Sie identifizieren die Wirkungsweise und das Gefährdungspotenzial von Waffen und sind in der Lage bei Großschadensereignissen situationsbezogen zu reagieren. Sie ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte. Sie arbeiten selbständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen und wirken bei der kundenorientierten Angebots- und Leistungserstellung mit.

Ausbildungsschwerpunkte:
Der Ausbildungsbetrieb

  • Aufgaben, Struktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes

  • Berufsbildung, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis

  • Personalwesen, Arbeits- uns Sozialrechtliche Vorschriften

  • Berufsbezogene Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften

  • Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

Rechtsgrundlagen und Leistungen für Sicherheitsdienste

  • Rechte von Personen und Institutionen

  • Rechtsgrundlagen des unternehmensbezogenen Handlungsrahmens

  • Planung, Durchführung und Kontrolle von Sicherungs- und Präventivmaßnahmen

  • Organisation und Leistungserstellung in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wie: Objekt- und Anlagenschutz, Veranstaltungs- und Verkehrsdienste, Personen und Werteschutz

Situationsgerechtes Verhalten und Handeln

  • Konfliktbewältigung und Deeskalation, Verhaltensnormen

  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation

  • Planung, Einsatz und Anwendung sicherheitstechnischer Einrichtungen und Hilfsmittel

  • Weisungsbefugnisse, Eigenschutzmaßnahmen, Erste Hilfe

Betriebliche Organisation- und Planung

  • Die Aufbau- und Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes

  • Einsetzen von Informations- und Kommunikationssystemen. Datenschutz / Datensicherheit

  • Wirtschaftliche Einsatzplanung von Personal und Sachmitteln

  • Entwicklung bedarfsgerechter Leistungsangebote und deren Abrechnung

Kommunikation und Kooperation

  • Einsatz und Handhabung moderner Kommunikationsmittel (intern/extern)

  • Anwendung fremdsprachiger Fachbegriffe und Standardtexte

  • Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen, Korrespondenz

  • Arbeit in Teams, Kooperation mit Kunden und Partnern

Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung drei Jahre.

DOKUMENT-NR. 7925

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