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Gewerblich-technische Berufe (Dokument-Nr.: 7923)
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Das Wichtigste zur Ausbildung (Dokument-Nr.: 7919)
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Anerkennung eines Prüfungszeugnisses nach dem Bundesvertriebenengesetz (Dokument-Nr.: 13558)
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Die Online-Lehrstellenbörse: Überblick (Dokument-Nr.: 23079)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Arbeitsgebiet:
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen aufgrund ihrer Qualifikation zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Sie arbeiten vorrangig in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz in privaten und öffentlichen Bereichen. Als Dienstleister sind sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen kundenorientiert tätig.
Branchen/Betriebe:
Wach- und Sicherheitsunternehmen. Großbetriebe mit eigenen Wach- und Sicherheitseinrichtungen
Berufliche Qualifikationen:
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein. Sie überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz. Sie überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängel Maßnahmen ein. Sie identifizieren die Wirkungsweise und das Gefährdungspotenzial von Waffen und sind in der Lage bei Großschadensereignissen situationsbezogen zu reagieren. Sie ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte. Sie arbeiten selbständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen und wirken bei der kundenorientierten Angebots- und Leistungserstellung mit.
Ausbildungsschwerpunkte:
Der Ausbildungsbetrieb
Aufgaben, Struktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
Berufsbildung, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
Personalwesen, Arbeits- uns Sozialrechtliche Vorschriften
Berufsbezogene Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
Rechtsgrundlagen und Leistungen für Sicherheitsdienste
Rechte von Personen und Institutionen
Rechtsgrundlagen des unternehmensbezogenen Handlungsrahmens
Planung, Durchführung und Kontrolle von Sicherungs- und Präventivmaßnahmen
Organisation und Leistungserstellung in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wie: Objekt- und Anlagenschutz, Veranstaltungs- und Verkehrsdienste, Personen und Werteschutz
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Konfliktbewältigung und Deeskalation, Verhaltensnormen
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
Planung, Einsatz und Anwendung sicherheitstechnischer Einrichtungen und Hilfsmittel
Weisungsbefugnisse, Eigenschutzmaßnahmen, Erste Hilfe
Betriebliche Organisation- und Planung
Die Aufbau- und Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes
Einsetzen von Informations- und Kommunikationssystemen. Datenschutz / Datensicherheit
Wirtschaftliche Einsatzplanung von Personal und Sachmitteln
Entwicklung bedarfsgerechter Leistungsangebote und deren Abrechnung
Kommunikation und Kooperation
Einsatz und Handhabung moderner Kommunikationsmittel (intern/extern)
Anwendung fremdsprachiger Fachbegriffe und Standardtexte
Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen, Korrespondenz
Arbeit in Teams, Kooperation mit Kunden und Partnern
Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung drei Jahre.

